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Rechtsgrundlagen Gesellenprüfungsausschuss   HwO  § 34

 (1) Der Prüfungsausschuß besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
 Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.

(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder für zulassungspflichtige Handwerke Arbeitgeber oder Betriebsleiter und Arbeitnehmer in gleicher Zahl, für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen in zulassungspflichtigen Handwerken Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden längstens für fünf Jahre berufen oder gewählt.

(3) Die Arbeitgeber müssen in dem zulassungspflichtigen Handwerk, für das der Prüfungsausschuß errichtet ist, die Meisterprüfung abgelegt haben oder zum Ausbilden berechtigt sein. In dem zulassungsfreien Handwerk oder in dem handwerksähnlichen Gewerbe, für das der Prüfungsausschuss errichtet ist, müssen die Arbeitgeber oder die Beauftragten der Arbeitgeber die Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes bestanden haben und in diesem Handwerk oder in diesem Gewerbe tätig sein.

 Die Arbeitnehmer und die Beauftragten der Arbeitnehmer müssen die Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder in dem handwerksähnlichen Gewerbe, für das der Prüfungsausschuss errichtet ist, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes bestanden haben und in diesem Handwerk oder in diesem Gewerbe tätig sein. Arbeitnehmer, die eine entsprechende ausländische Befähigung erworben haben und handwerklich tätig sind, können in den Prüfungsausschuß berufen werden.


Das Kolpingwerk Deutschland führt Prüferweiterbildung im Handwerk durch .Kolping ist seit seiner Gründung dem Handwerk verbunden.                                                     Unsere Ziele:   Die Prüfer Aus- und Weiterbildung in modularer und mediengestützter Form den Prüfern leicht verständlich in Kursen an Wochenenden in ihrer Freizeit als Grundlage zur Ehrenamtsausübung allgemeinverständlich in ungezwungener Atmosphäre vermitteln

Das nächste Seminar wird in Bonn stattfinden  9.- 11.10.2009

Anmeldungen bitte unter Kontakt eingeben


Gelesen in den ZDH News 12.02.10

Prüfungen sichern Qualität der Aus- und Weiterbildung

Das Handwerk spricht sich für die Feststellung von Berufskompetenzen durch öffentlich-rechtliche Prüfungen aus. „Prüfungen sind das Herz der Berufsbildung im Handwerk. Sie messen und sichern die Qualität der Aus- und Weiterbildung", betont Handwerkspräsident Otto Kentzler anlässlich des zweiten Prüfertages des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Mit einem Prüfungszeugnis der Handwerkskammern und Innungen können Fachkräfte ihre erworbenen Kompetenzen transparent und verlässlich auf dem Arbeitsmarkt darstellen. "Die Qualität der Prüfungen im Handwerk muss auch in Zukunft aufrecht erhalten werden. Dies ist eine vorrangige Aufgabe aller Prüfungsverantwortlichen in Kammern und Verbänden", so Kentzler weiter.  

Bedarf an zusätzlichen Hilfestellungen sieht das Handwerk für Menschen, die in ihrem Erwerbsleben noch keine formalen Abschlüsse erworben haben oder Personen, die aus dem Ausland zugewandert sind. Personen, die einen anerkannten Berufs- oder Weiterbildungsabschluss anstreben, sollen vom Handwerk auf dem Weg zur Prüfung gezielter begleitet und mit passgenauen Angeboten gefördert werden. Damit sie ihre individuellen Kompetenzen erkennen und besser einschätzen können, sind Kompetenzfeststellungsverfahren mit einer standardisierten Ergebnisdokumentation hilfreich.  

Mit dem Prüfertag setzt sich der ZDH nachhaltig für den Erhalt und die Steigerung von Prüfungsstandards ein. Die Fachtagung bietet den Prüfungsverantwortlichen der Handwerksorganisation ein Forum zur Information über aktuelle Entwicklungen im Prüfungssystem und künftige Herausforderungen. Das Thema des diesjährigen Prüfertages ist die Kompetenzorientierung im Prüfungssystem. Neben verschiedenen Workshops finden Fachvorträge und eine Diskussionsrunde unter Beteiligung von Arbeitgebern und Arbeitnehmer, Vertretern von Kammern und Verbänden sowie der Wissenschaft statt. Die Veranstaltung wird vom ZDH, der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk und dem Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln veranstaltet

 Deshalb wer Prüfer im Handwerk ist bitte melden ,  zur Weiterbildung bei uns Kontakt über Impressum 

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