Aus den ZDH News 03/2011 33 Prozent aller Auszubildenden mit ausländischem Pass werden in Deutschland in Handwerksbetrieben ausgebildet. Sie stehen stellvertretend für die große Integrationsleistung und Vielfalt des deutschen Handwerks. Ausländische Handwerker tragen so einen wesentlichen Anteil zum wirtschaftlichen Erfolg des Handwerks bei.
Positionspapier des DHKT- Arbeitskreis „Zukunft Handwerk“ der Arbeitnehmervizepräsidenten/innen
Selbstverwaltung stärken – Mitbestimmung ausbauen
Die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der handwerklichen Selbstverwaltung hat eine lange Tradition. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben in Innungen und Handwerkskammern unterschiedliche Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten. Die Innungen als Fachorganisationen der Handwerksberufe haben in der Vergangenheit unter anderem, die wichtige Funktion als Tarifpartner im Handwerk erfüllt. Die Handwerkskammern als fachübergreifende Organisationseinheit sind in der regionalen Strukturpolitik, in der Gewerbeförderung und der Berufsbildung ein wichtiger Partner und Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften.
Vor dem Hintergrund des massiven Strukturwandels in den Handwerksbranchen muss jedoch eine kritisch konstruktive Bestandsaufnahme erfolgen und damit verbunden eine zukunftsfähige Reform der über 6.000 Handwerksorganisationen diskutiert werden. Fester Bestandteil der Strukturdebatte muss die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Gremien der handwerklichen Selbstverwaltung sein.
Die Arbeitnehmervizepräsidentinnen und Arbeitnehmervizepräsidenten leisten mit dem DHKT Arbeitskreis Zukunft Handwerk ihren Beitrag zu einer Debatte für einen zukunftsfähigen, eigenständigen Wirtschaftsbereich Handwerk. In diesem Papier werden die Anforderungen an künftige Strukturen der einzelnen Organisationsebenen aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgezeigt.
Anforderungen an eine Reform der Innungen
Der Organisationsgrad der Betriebe in den Innungen ist seit Jahren, bis auf wenige Ausnahmen, stark rückläufig. Es ist davon auszugehen, dass in den alten Bundeslängern im Durchschnitt der Innungen lediglich noch 40 – 45 % der Betriebe organisiert sind. In den neuen Bundesländern liegt der Organisationsgrad deutlich niedriger, hier sind nur noch ca. 10 – 15 % der Betriebe in Innungen organisiert. Hierbei ist zu beachten, dass in einigen Gewerken die Organisationsdichte wesentlich höher liegt, in anderen dagegen jedoch deutlich niedriger.
In vielen Fällen können die Innungen nur schwer vermitteln, welche Leistungen sie den (potenziellen) Mitgliedsbetrieben bieten. Immer mehr Innungen und Innungsverbände ziehen sich aus dem Tarifgeschäft zurück oder schließen Dumpingtarifverträge mit Pseudogewerkschaften ab. Ein mittlerweile weit verbreitetes Instrument des Lohndumpings durch Innungen ist die Gründung von sogenannten OT (Ohne Tarifbindung) Verbänden. Diese Praxis hat viele Handwerksbranchen zu Niedriglohnsektoren verkommen lassen. Vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels führt eine solche Politik unweigerlich zu einem erheblichen Mangel an interessierten Jugendlichen und damit Fachkräften in den betroffenen Branchen. Hier muss unverzüglich gegengesteuert werden um mit angemessenen und über verbindliche Tarifverträge abgesicherte Arbeitseinkommen Handwerksberufe wieder attraktiv zu gestalten.
In vielen Innungen sind keine Gesellenausschüsse vorhanden. Innungen die mit der Durchführung des Prüfungswesens beauftragt sind dulden Gesellenausschüsse häufig nur als Feigenblatt zur Legitimation der Prüfungsausschüsse. Aktive Gesellenausschüsse, die ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte einfordern, werden dagegen häufig in ihrer Arbeit behindert.
Aufgrund der geringen Mitgliederzahl sind viele Innungen nicht mehr leistungsfähig und können die an sie gestellten Anforderungen der Handwerksordnung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts nicht erfüllen.
In den Handwerkskammern hat eine ergebnisoffene Bestandsaufnahme der Leistungsfähigkeit der Innungen zur Übernahme hoheitlicher Aufgaben zu erfolgen. Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit muss unter Einbeziehung der Arbeitnehmervizepräsidentinnen / -Vizepräsidenten und der Berufsbildungsausschüsse in den Handwerkskammern erfolgen.
Ist die Leistungsfähigkeit einer Innung nicht oder nicht mehr gegeben, so ist der Organisation eine angemessene Frist zur Organisationsreform zu gewähren. Werden die aufgezeigten Defizite nicht behoben, sind als Konsequenz die hoheitlichen Aufgaben an die Kammer zurück zu führen.
An der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer über die Innung und Kreishandwerkerschaften ist der Arbeitnehmervizepräsident / die Arbeitnehmervizepräsidentin der jeweiligen Handwerkskammer angemessen zu beteiligen. Diese Beteiligung ist bezogen auf die Themen Berufsbildung und Prüfungswesen insbesondere mit der Teilnahme der Arbeitnehmervizepräsidenten an der Schlussbesprechung zwischen Kreishandwerkerschaft / Innung und Handwerkskammer zu gewährleisten.
Anforderungen an eine Reform der Kreishandwerkerschaften
Die Kreishandwerkerschaften spielen eine wichtige Rolle als regionale Anlaufstelle für Handwerker und Politik vor Ort. Die regionale Präsenz einer Handwerksorganisation muss auch zukünftig sichergestellt werden.
Aufgrund des massiven Strukturwandels in den Handwerksbranchen ist die Finanzierung der Kreishandwerkerschaften in vielen Fällen nicht mehr sichergestellt. Die Palette der Finanzierungsprobleme reicht von Finanzierungslücken der Kreishandwerkerschaften über Klagen der Innungen gegen die Gebührenbescheide der Kreishandwerkerschaften bis hin zu Insolvenzen von Kreishandwerkerschaften.
Aufgrund der einseitigen gesetzlichen Aufgabenstellung der Kreishandwerkerschaften als reinrassige Vertretung des selbständigen Handwerks und der nicht vorhandenen Arbeitnehmerbeteiligung, ist die Rechtsform der Kreishandwerkerschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mehr angemessen. Hier bietet die Weiterentwicklung der Kreishandwerkerschaften in Außenstellen der Handwerkskammern erhebliche Synergieeffekte und Einsparpotentiale für die Handwerksbetriebe. Die Straffung der Handwerksorganisation in eine zweigliedrige Struktur (Handwerkskammern und leistungsfähige Innungen) hat sich bereits in unterschiedlichen Regionen bewährt.
Anforderungen an eine Reform der Handwerkskammern
Die Regelungen der Handwerksordnung, die Belange des Wirtschaftsbereiches Handwerks selbstverwaltet durch alle im Handwerk beteiligten Gruppen, d. h. Lehrlinge (Auszubildende), Arbeitnehmer und Betriebsinhaber zu gestalten hat sich prinzipiell bewährt. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Handwerksordnung 1953 vom Ausschuss für Wirtschaftspolitik in der Begründung des Gesetzes *) vorgesehene drittelparitätische Verteilung der Sitze in den Kammerorganen nicht umsetzbar ist. Die vom Gesetzgeber angenommene Aufteilung in 1/3 Meister mit Beschäftigten, 1/3 Alleinunternehmer und 1/3 Gesellen hat sich im laufe der Zeit in eine Verteilung 1/3 Gesellen und 2/3 Arbeitgeber entwickelt. Durch das hierbei entstehende Ungleichgewicht kann die Arbeitgeber Bank die Kammerpolitik dominieren. Hierdurch kommt es in vielen Fällen zu einer einseitigen Willensbildung in den Kammergremien. Eine Ausnahme bildet der paritätisch besetzte Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer.
Zur Stärkung der Selbstverwaltung ist zukünftig die paritätische Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Organen der Handwerkskammer unverzichtbar. Bis zur Umsetzung der paritätischen Beteiligung ist in den Satzungen zu regeln, dass der erste Stellvertreter des Präsidenten der Arbeitnehmervizepräsident /die Arbeitnehmervizepräsidentin ist *).
Zur Stärkung und Erhaltung der Strukturen der Selbstverwaltung muss eine kontinuierliche Qualifizierung der Mitglieder der Organe der Selbstverwaltung stattfinden. Seminare, Coaching und Weiterbildung der Organmitglieder gehören selbstverständlich zur Tätigkeit der Mitglieder. Neben der Freistellung für Sitzungen muss durch die Handwerkskammer eine verbindliche Freistellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen. Dies umfasst neben den Seminar- und Reisekosten auch die Lohnausfallerstattung an den freistellenden Betrieb.
Die Arbeitsstrukturen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Selbstverwaltung müssen verbessert werden. Hierzu zählen insbesondere unabhängige Selbstverwaltungsbüros als Anlaufstelle für die Mitglieder der Selbstverwaltung in allen Handwerkskammern. Die Ausstattung muss verbindliche Arbeitsstrukturen ermöglichen, hierzu gehört auch die Zuarbeit durch eine Verwaltungskraft.
Die obligatorische gesetzliche Mitgliedschaft lässt sich zukünftig nur begründen, wenn die Handwerkskammern durch eine starke Selbstverwaltung geführt werden. Die Selbstverwaltung muss für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Strukturen des regionalen Handwerks sorgen. Hier zeigt die aktuelle Einführung einer Gewerbeumlage in der Handwerkskammer Braunschweig- Lüneburg- Stade als Best- Praktice- Beispiel wie durch die Selbstverwaltung Ausbildungsbetriebe ohne Einmischung des Staates finanziell entlastet werden können.
Anforderungen an eine Reform der Spitzenorganisationen des Handwerks
ZDH / UDH /DHKT
Eine Spitzenorganisation der Handwerkskammern muss für die Belange aller in den Handwerkskammern vertretenen Gruppen einstehen. Hierzu gehören auch die Interessen der Lehrlinge (Auszubildenden) sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Struktur des Dachverbandes ZDH ist nicht mehr zeitgemäß, da keine klare Zuordnung der Themen und Inhalte möglich ist. So sind bspw. Äußerungen des ZDH zu den Fragen Mindestlohn und Kündigungsschutz nicht eindeutig als Meinung des Unternehmerverbands des Deutschen Handwerks zu erkennen. Die Wahlprüfsteine des ZDH zur Bundestagswahl sowie die in die aktuellen Koalitionsverhandlungen eingebrachten Forderungen nach einer weiteren Absenkung der Sozial- und Arbeitsstandards zeigen die rein arbeitgeberorientierte Politik des ZDH.
Die Finanzierung der Spitzengremien muss transparent und kostenecht erfolgen. Die bisherige Praxis eines überproportional hohen Finanzierungsanteils der Handwerkskammern am ZDH (und somit auch des Unternehmerverbandes UDH) über Pflichtbeiträge der Kammermitglieder sehen wir als rechtlich und handwerkspolitisch bedenklich.
Anforderungen an eine Reform des DHKT
Die Beteiligung und Mitbestimmung der Arbeitnehmervizepräsidenten/innen im DHKT ist auf eine echte paritätische Beteiligung auszuweiten.
Die Arbeitnehmervizepräsidenten/innen müssen zukünftig gleichberechtigt in allen Gremien des DHKT vertreten sein. Die Mitarbeit der Arbeitnehmervizepräsidenten/innen in DHKT Gremien erfolgt über Beschlüsse der jeweilige Handwerkskammer. Eine verbindliche Rechtsgrundlage über die Kostenerstattung und Freistellung der Arbeitnehmervizepräsidenten/innen zur Gremienarbeit im DHKT fehlt. Durch die unklare Rechtslage arbeiten Vizepräsidenten/innen teilweise ohne Kostenerstattung ihrer Handwerkskammer in DHKT Gremien mit. Hier bedarf es verbindlicher Regelungen. Die durch Gremienarbeit im DHKT entstehenden Kosten müssen künftig vom DHKT unmittelbar getragen werden.
Zur Unterstützung der Arbeit der Arbeitnehmervizepräsidenten/innen im DHKT muss im DHKT ein unabhängiges Selbstverwaltungssekretariat zur Verfügung stehen. Die personelle Ausstattung soll mindestens eine Referentenstelle sowie eine Verwaltungskraft beinhalten.
Sicherung eines eigenständigen Wirtschaftsbereichs Handwerk
Demografischen Wandel durch gute Arbeit im Handwerk meistern
Durch die Alterstruktur der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Handwerksbetrieben werden in den kommenden Jahren viele erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rente gehen, und somit für den Betrieb nicht mehr zur Verfügung stehen. Im Handwerk werden künftig in großem Maßstab neue Fachkräfte benötigt. Diese Entwicklung trifft mit einem starken Rückgang der Schulabgängerzahlen aus den allgemeinbildenden Schulen zusammen. Dies führt zu einem künftigen Wettbewerb der Wirtschaft um die noch zur Verfügung stehenden Schulabgänger. Verschärfend wirkt sich hierbei das negative Image des Handwerks in der Bevölkerung aus. Die vom Handwerk 2008 in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage hat deutlich aufgezeigt, dass immer weniger Jugendliche bereit sind eine Ausbildung im Handwerk zu beginnen. Grund hierfür sind u.a. die mangelnde Attraktivität des Handwerks durch immer schlechter werdende Arbeitsbedingungen. Hierzu gehören die ständig größer werdende Lohnlücke zwischen Industrie- und Handwerksberufen von derzeit durchschnittlich 5€/Stunde, die massive Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse und der ungehemmte Ausbau des Niedriglohnsektors insbesondere für Frauen im Friseurhandwerk, im Lebensmittelhandwerk und der Gebäudereinigung. Die Erosion des Tarifgefüges in vielen Handwerksbranchen ist Mitverursacher des Imageverlustes des Handwerks.
Zusätzlich werden potenzielle Lehrstellenbewerber durch die Forderungen von Spitzenvertretern der Handwerksorganisationen nach einer noch stärkeren Deregulierung der Standards in Handwerksberufen verunsichert.
So sind Forderungen nach Lockerung des Kündigungsschutzes, Verlängerung der Lebensarbeitszeit über 67 hinaus, stärkere Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Sozialversicherung kontraproduktiv und führen zukünftig zu einer weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels im Handwerk. Hier kann nur durch verbindliche Strukturen, sozialere Arbeitsbedingungen und branchenbezogene Flächentarifverträge gegengesteuert werden.
Fazit
Das Handwerk ist mit bundesweit über 6.000 Organisationseinheiten deutlich überorganisiert. Vorhandene Ressourcen werden durch Doppelstrukturen gebunden. Die Dienstleistung für die Betriebe muss verbessert werden. Aufgaben müssen klar verteilt werden. Quersubventionierungen innerhalb der Handwerksorganisationen sind im Interesse der Betriebe zu vermeiden (negative Koalitionsfreiheit). Die Arbeitnehmervizepräsidentinnen und Arbeitnehmervizepräsidenten stehen klar zur Selbstverwaltung im Handwerk auf der ordnungspolitischen Basis einer verbindlichen Handwerksordnung. Die im vorliegenden Diskussionspapier aufgezeigten Reformansätze sollen einen zukunftsfähigen eigenständigen Wirtschaftsbereich Handwerk sicherstellen. Niedriglohnstrategie und Lohndumping führen handwerkspolitisch unweigerlich in eine Sackgasse. Das Handwerk benötigt Zukunftsperspektiven auf der Grundlage von innovativer und nachhaltiger Entwicklung.
Basis hierfür ist eine leistungsfähige Handwerksorganisation mit klarer Aufgabenstellung und transparenter Arbeitsteilung der Organisationen.
*) Anmerkung:
Deutscher Bundestag: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuss) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Handwerksordnung – Nr. 1428 der Drucksachen – Bonn, den 20. März 1953.
Die Prüferweiterbildung in Mettmann war ein Erfolg für das Handwerk 55 Prüfer waren um 19.00 Uhr im Festsaal der Kreishandwerkerschaft Mettmann vertreten und flogten Aufmerksam den Ausführungen von Frau Witthöft aus der HWK Düsseldorf zum Thema.Am ende der Veranstaltung stellte Herr Münzenhofer die Seminare des Kolpingwerk Deutschland zum Thema Prüferweiterbildung im Handwerk vor . Inhalte der Seminare : Rahmenbedingungen der Prüfung Auftreten der Prüfer, Umgang mit Prüfungsangst, Grundlagen Körpersprache , wie werte ich Prüfungsleistungen , das Fachgespräch , Prüfernachwuchs wie werbe ich Nachwuchs im Prüferamt , Fragetechniken bei Prüfungen.
Die Kreishandwerkerschaft Mettmann führt am 22.06.09 eine Schulung der Mtglieder von Innungs-Gesellenprüfungsausschüssen durch. Die Schulung wird durch Frau Ass.Britta Witthöft von der HWK Düsseldorf durchgeführt. Das Thema Prüfung und rechtliche Fragen ist immer ein gutes Thema und es wird viele Fragen und Antworten geben.
Ab dem 1. August geleten wieder besondere Nachweispflicht für die berufs-und arbeitspädagogische Eignung von Ausbildern. Denn an diesem Tag tritt eine neue Ausbilder-Eignungsverordnung ( AEVO ) in Kraft. Sie sieht entsprechend der bis 2003 geltenden Reglung vor , dass Ausbilder den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten in einer Prüfung nachzuweisen haben. Diese Prüfung war zur Förderung des Ausbildungsmarktes befristet ausgesetzt worden.
Das deutsche Handwerk will zum Jahresbeginn 2010 eine auf zunächst fünf Jahre angelegte Imagekampagne starten. Einen einstimmigen Beschluss fassten in München die Vollversammlung des Deutschen Handwerkskammertages,des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk.
Ziel der Kampange ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Handwerks zu unterstreichen, besonders bei Jugendlichen soll das Interesse am Handwerk und einer Ausbildung in den über 100 Handwerksberufen geweckt werden. Eine Studie hat ergeben ,dass die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Handwerks, die Entwichlung der Handwerksbetriebe hin zu modernen Gewerbe-und Dienstleistungsunternehmen,im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit und vor allem in der Jugend deutlicher werden muss.
Die Arbeitnehmer im Handwerk haben von Beginn an die Diskussion um eine Imagekampagne befürwortet. Immer mit dem Hinweis, dass die Imagekampagne nach innen und nach außen geführt werden muss.
Nach innen ist gemeint, dass 1. die Ausbildung und die Arbeitsplätze im Handwerk attraktiver werden müssen. Es kann nicht sein, dass das statistische Bundesamt in Wiesbaden errechnet, dass das Lohnniveau im Handwerk im Vergleich zur Industrie ein Delta von - 3,5 Euro aufweist.
Es kann nicht sein, dass es in weiten Bereichen im Handwerk keine Tarifverträge mehr gibt. Damit das auch ganz klar ist: ich zähle die Pseudo- Gewerkschaften wie beispielsweise die CGM nicht dazu. Was ist also zu tun, um die Imagekampagne zu einem nachhaltigen Erfolg für das Handwerk zu führen ? - Man kann diese Imagekampagne nur zu einem Erfolg führen, wenn die Beschäftigen im deutschen Handwerk (4,7 Mio.) hinter dieser Kampagne stehen und diese auch nach außen positiv vertreten.
Das heißt also in Konsequenz, dass für diese 4,7 Mio. Beschäftigten die Lohn- Situation verbessert werden muss und das Delta zwischen der Industrie und dem Handwerk mittelfristig geschlossen werden muss. Natürlich werden die Werbefachleute mit ihren Hochglanzprospekten, Plakaten und Werbespots eine gute Arbeit machen, aber wir wissen aus Erfahrung, dass die Mund-zu-Mund Propaganda im Handwerk immer noch die beste Werbung war.
Wir hoffen also im Interesse des deutschen HANDWERKS, dass zufriedene und motivierte Mitarbeiter das Handwerk positiv nach außen vertretenkönnen. Gelesen in www. dein Job im Handwwerk.de
Kreis Gesellen Ausschuss
der KGA lädt zur Sitzung ein.
Donnerstag den 12.03.09 in Mettmann im Haus des Handwerk
Emil Beerli Str. 10
Zum Thema Gesundheitsreform 2009 ,Gesundheitsfond und
Igel-Leistungen.
BBIB-Info-Prtal Für die schätzungsweise 300.000 Prüfer in der beruflichen Aus-und Fortbildung gibt es ein neues Informations-und Kommunikationsangebot im Internet. Das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) entwickelte Portal bietet „auf einen Klick" alle wichtigen Informationenrund um das Prüfungswesen und das Prüferamt sowie die Möglichkeit , sich mit anderen Prüfernauszutauschen.
Freistellung für Ehrenamt Steht einem Arbeitgeber für die Freistellung eines Arbeitnehmers zur Mitwirkung im Gesellenausschuss von der Innung eine Kostenerstattung zu, darf er in der Rechnung an die Innung keine Umsatzsteuer ausweisen. Bei der Freistellung einesArbeitnehmers zur Teilnahme an der Vollversammlung einer Handwerkskammer, an Konferenzen,Lehrgängen oder für die Durchführung einer Gesellenprüfung findet kein umsatzsteuerpflichtige Leistungsaustausch statt. Die Freistellung eines Gesellen zur Mitwirkung im Gesellenausschuss ist mit dem im Abschnitt 1 Abs. 6 der Umsatzsteuerrichtlinien aufgezähltn Beispielfällen vergleichbar, Somit darf keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden, so die OberfinanzdirekttionMünster, Kurzinformation Umsatzsteuer Nr.9 vom 3.7.2008
Informationen aus dem Handwerk und Berufliche Bildung Dez, 2008 kolpingwerk Deutschland www.kolping.de
Bis zum Jahr 2012 wird sich das Internationale Kolpingwerk weltweit mit dem Thema „Arbeit“ als Aktions-Schwerpunkt befassen. Verschiedene Facetten werden beleuchtet und hinterfragt: Das christliche Arbeitsverständnis (2008), Arbeitslosigkeit (2009), informelle Arbeitswelt (2010), berufliche Weiterqualifizierung (2011) und Arbeitsrecht (2012).
Wie die einzelnen Kolpingwerke das Thema umsetzen, können Sie nachlesen